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Gene ( gelöscht )
Beiträge:

21.11.2004 11:12
Anmeldung von selbstimportierten Neufahrzeugen mit EU Genehmigung Antworten

Wenn man sich ein neues Quad in der EU kauft, kann man dieses endlich auch in A problemlos anmelden. (Info Quellen: http://www.help.gv.at, MA46 und Suzuki Austria)
Bei Kraftfahrzeugen, für die schon eine EU-Betriebserlaubnis vorliegt, die in allen Staaten Geltung hat, ist eine Einzelgenehmigung nicht mehr erforderlich.

Es gibt zwei Varianten zur Zulassung in A:

1) Man holt eine so genannte ?Bestätigung für die Zulassung? vom Landeshauptmann ein, nachdem geprüft worden ist, ob das Kfz technisch verändert wurde.

Diese stellt in Wien die MA46 (Tel. 01 797 750) aus.
Einfach den Typenschein hinfaxen, dann bekommt man einen Vorführtermin wo man das Neufahrzeug hinschleppt und herzeigt (möglichst ohne Akrapovic, dafür mit Blinkern und Spiegeln ;-) ).
Nach Abgaben von ca. 1.200,- ATS bekommt man die Genehmigung für A.


2) Anstelle der Bestätigung für die Zulassung durch den Landeshauptmann kann auch ein Typenschein vom österreichischen Bevollmächtigten (= Importeur) ausgestellt werden.

Vorgangsweise:
Beim Kauf muß man sich ein Certificate Of Conformity (COC Zertifikat) beim deutschen (italienischen, etc.) Händler ausstellen lassen, der bekommt es von seinem Importeur (also echtzeitig vorher bekanntgeben, daß man es braucht).

Dieses COC wird dann mit dem originalen Typenschein an den öster. Importeur (z.B. Suzuki Austria in Salzburg, Tel. 0662 46 63 600) geschickt und die stellen dann einen neuen öster. Typenschein aus, was bei Suzuki 1.500,- ATS exkl. kostet.


Natürlich muß in jedem Fall bei einer Erstanmeldung in A die NOVA nachbezahlt werden.


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