EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat)
Alle Neufahrzeuge müssen darüber verfügen.
Nachträglich kann sie nicht beschafft werden.
Gesetzlich in EU für Neufahrzeuge erst ab 1996 vorgeschrieben, seit 1997 zwingend.
Nationale österreichische Bestimmungen
Wenn ein COC-Zertifikat vorhanden ist:
Das Fahrzeug wird bei der Einzelgenehmgigungsbehörde (Typisierungsstelle) vorgeführt und man erhält von dieser eine Bestätigung für die Zulassung nach § 21d KDV 1967 (sog. vereinfachte Einzelgenehmigung) oder man wendet sich an den österreichischen Generalimporteur für das betreffende Fahrzeug, da seit 1999 die Möglichkeit besteht, von diesem einen Typenschein zu bekommen.
Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist:
Einzelgenehmigung durch die jeweils zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung.
IdR ist in diesen Fällen auch eine (kostenpflichtige) Bestätigung des österreichischen Generalimporteurs notwendig, dass alle derzeitigen Abgas-, Lärm und Ausrüstungsvorschriften erfüllt sind.
Man erhält zuerst nur eine sog. Interimsbestätigung für die Zulassung.
Achtung: In diesen Fällen wird innerhalb von 18 Monaten der endgültige Einzelgenehmigungsbescheid zugesandt, welchen man der Zulassungsstelle vorlegen muss! Diese nimmt die notwendigen Änderungen vor und die ursprünglich befristete Zulassung wird in eine unbefristete Zulassung umgewandelt. Bitte vor dem Import mit der jeweiligen Typisierungsstelle Kontakt betr. der notwendigen Unterlagen aufnehmen!
Die Kosten variieren je nach Art der „Genehmigung“ (ca. € 90 - € 180; abhängig von den erforderlichen Nachweisen).
IdR ist auch eine Überprüfung des Fahrzeuges notwendig, um festzustellen, ob es der vorgelegten Übereinstimmungsbescheinigung entspricht.
Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen ist zusätzlich eine Überprüfung gemäß § 57a KFG 1967 durchzuführen.
Terminvereinbarung in den meisten Fällen notwendig.
Erwerbsteuer bei Neuwagen (zuständig Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
Normverbrauchsabgabe (NOVA) bei allen Fahrzeugen! (zuständig: Wohnsitzfinanzamt/Formular NOVA 2)
Zulassung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungen
Unterlagen:
Eigentumsnachweis: Rechnung oder Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde oder ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen
COC-Zertifikat oder Bestätigung des Generalvertreters
Wenn kein COC-Zertifikat vorhanden ist, zusätzlich:
Foto vom Fahrzeug
Wiegekarte (wenn Eigengewicht nicht amtlich nachgewiesen werden kann) Auskunft darüber, welche Nachweise im konkreten Fall wirklich notwendig sind, erteilt die zuständige Typisierungsstelle!
Bitte unbedingt vor Import mit dieser Kontakt aufnehmen.
Vorsicht bei privaten Gebrauchtkauf
Ohne COC-Zertifikat ist die Zulassung in Österreich so gut wie unmöglich und bringt nur ärger und kostet sehr viel Geld !