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 Quadrennen der österreichischen Meisterschaft - Seriencup 2005
Gene ( gelöscht )
Beiträge:

17.10.2004 11:04
Teilnahmeberechtigt ! Antworten

Teilnahmeberechtigt sind jene Fahrer, die sich auf den dafür vorgesehenen Anmeldeformularen zeitgerecht angemeldet und zum vereinbarten Zeitpunkt das Nenngeld eingezahlt haben, sowie eine gültige Club-Lizenz des OSK oder eine andere Lizenz der FEM oder UEM besitzen. (Diese ist bei der Abnahme vorzuweisen.)

Die Kosten für die Veranstaltung für ATV und Quad’s belaufen sich auf
Pro Veranstaltung (Samstagstraining und Sonntag)
- Das Nenngeld wird für jede Veranstaltung bekannt gegeben.

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Nennbestätigung in der darin angegebenen Weise einzuzahlen, erst mit dem Einlangen der Zahlung erhält die Anmeldung Gültigkeit. Die Anmeldung alleine stellt noch keinen Anspruch auf einen Startplatz dar. Wir ersuchen um Verständnis, dass wir keine Schecks annehmen können. Wir können nur Bank- oder Postanweisungen mit Spesenübernahme durch den Einzahler = Absender übernehmen. Das Nenngeld für Tagesnennungen kann nur bei Absage des Rennens seitens des Veranstalters retourniert werden. Bei durch Schlechtwetter, Höherer Gewalt, Defekten, Rennabbruch, Verletzungen etc. bedingter Verhinderungen des Fahrers kann das Startgeld nicht rückerstattet werden.

Nennschluss- spätester Zahlungseingang bis
1. Nennschluss: Voranmeldung per Post, Fax oder auf der Homepage http://members.aon.at/diesel-shop 11 Werktage vor Renntermin Online-Voranmeldung 9 Werktage vor Renntermin
2.Nennschluss: Tagesnennung am jeweiligen Renntag vor technischer Abnahme.

UNBEDINGT EINZUHALTEN
Die Quad der Teilnehmer müssen den der jeweiligen Gruppe zugeordneten Regeln entsprechen. Die Fahrzeuge müssen der von der Abnahmekommission geforderten Verkehrs- und Betriebssicherheit entsprechen. Insbesondere sind die Einfüllschraube, Ölablassschraube und die Ölfilterpatrone mechanisch zu sichern sowie ein Auffangbehälter für Betriebsflüssigkeiten zu montieren. Jeder Fahrer ist für den einwandfreien technischen Zustand seinen Fahrzeuges selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Klassen
· ATV KLASSE ohne Zylinder und Hubraum Begrenzung !
· Quad.(kein Allrad) nach dem Tech. Reglement der UEM ausgenommen

Zugelassen sind alle Quad Fahrzeuge mit max. 2 Zylinder und max. 770 ccm. Vorgeschrieben ist außerdem ein Notabsteller mit Reißleine, Fußrastenschutz(Nerf-Bar) und Stosstange (Bremsscheibe-Kettenradschutz) hinten . Im übrigen gelten auch die Technischen Bestimmungen der Motorräder. Maximal 20 Starter im Training und 16 Fahrer im Finale. Bei Speedway oder Supermoto ist eine maximale Bodenfreiheit von 20cm erforderlich ! Höchstbreite außen gemessen max. 138 cm .Bei Schnee-Enduros sind handelsübliche Ketten an allen vier Rädern erlaubt nicht jedoch bei Snowcross .

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